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Windparkplanung Großraumregion Braunschweig

2. Auslegung des Sachlichen Teilprogramms Windenergie Entwurf 2026

Der Regionalverband Großraum Braunschweig veröffentlicht den zweiten Entwurf seines Windprogramms 2026 am 20. August 2026 und liegt damit auf Kurs, die vom Land Niedersachsen vorgegebenen Flächenziele für die Windenergie zu erreichen. Die ausgewiesenen Vorranggebiete umfassen rund 2,9 Prozent der Regionsfläche und erfüllen damit bereits das Ziel für 2027.

In den überarbeiteten Entwurf sind rund 1.600 Stellungnahmen mit mehr als 6.500 Einzelhinweisen sowie neue fachliche Erkenntnisse aus der ersten Auslegung eingeflossen. Auf Basis fachlicher Abwägungen wurden im Vergleich zum ersten Entwurf mehrere Vorranggebiete angepasst oder aus dem Entwurf herausgenommen.

Die Auslegung beginnt am 20. August 2026 und endet am 1. Oktober 2026. Damit wird der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange (Kommunen, Verbände usw.) über die gesetzliche Monatsfrist hinaus Zeit für die Beteiligung gegeben.

Die Gemeinde Hötensleben wurde am 24.09.2026 über die Planungen in Kenntnis gesetzt.

Eine Stellungnahme der Gemeinde wurde über die Verwaltung der Verbandsgemeinde Obere Aller abgegeben. Darin wird deutlich darauf hingewiesen, dass bei der weiteren Planung auf Freihaltung der Sichtachsenverläufe des Grenzdenkmal Hötensleben zu achten ist.

Ferner geht aus den Planungen hervor, dass die Mindestabstände zur vorhandenen Wohnbebauung von 1.000 m eingehalten werden.

Es wird hier besonders darauf hingewiesen, dass ein Votum weder für noch gegen die weitere Planung durch die Gemeinde erfolgt. Ein entsprechendes Votum hätte ohnehin keine verhindernde, noch begünstigende Auswirkung auf den weiteren Planungsverlauf.

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